ALTER & PFLEGE
AMBULANTE PFLEGE
Qualifiziertes und freundliches Pflegeteam
Seit knapp 50 Jahren gibt es beim Sozialdienst Germering das Ressort „Ambulante Pflege“. Ziel ist es, Senioren und Seniorinnen den Verbleib im gewohnten Umfeld zu ermöglichen.
Das qualifizierte und freundliche Pflegeteam versorgt pflegebedürftige ältere und kranke Menschen zu Hause. Praxiserfahrene Kranken- und Altenpfleger und Altenpflegerinnen übernehmen mit Engagement und Fachwissen die pflegerische Versorgung. Ein Team, das sich für das Wohl und die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen einsetzt, auch abends, sowie an Sonn- und Feiertagen.
Wichtig ist es der Ressortleitung auch, in die Betreuung die Angehörigen durch individuelle Hilfe und gezielte Beratung mit einzubeziehen. Durch menschliche Fürsorge und fachlich qualifizierte Pflege soll der Alltag spürbar erleichtert werden.
Es werden Leistungen der Behandlungspflege (SGB V), pflegerische Leistungen aus dem Katalog des SGB XI sowie private pflegerische Leistungen erbracht.
Die Abrechnung erfolgt, je nach Leistung, mit der Kranken- oder Pflegekasse oder wird privat liquidiert. Über die Finanzierungsmöglichkeiten erhält der Kunde eine ausführliche Beratung. Die Gebühren werden nach der Gebührenordnung der Kranken- und Pflegekassen abgerechnet.
SOZIALDIENST GERMERING E.V.
PLANEGGER STR. 9/III, ZI. 305a
82110 GERMERING
LEITUNG: INGRID NEUBAUER
TEL: 089 84 06 03 93
E-MAIL: PFLEGE@SOZIALDIENST-GERMERING.DE
SPRECHZEITEN:
MO – FR 9 – 14 UHR UND NACH VEREINBARUNG
Das Leistungsangebot der ambulanten Pflege

Grundpflege nach SGB XI (Pflegeversicherung) umfasst in den Bereichen
Körperpflege:
- Waschen, Duschen, Baden
- Zahnpflege
- Nagelpflege, Kämmen, Rasieren
- Hilfe bei der Blasen- und Darmentleerung
Ernährung:
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Hilfe beim Essen und Trinken
- mundgerechtes Herrichten der Nahrung
- Gabe von Sondennahrung
Mobilität:
- Hilfe beim Aufstehen und zu Bett gehen
- An- und Auskleiden
- Gehen, Stehen, Treppensteigen usw.
Hauswirtschaftlichen Versorgung:
- Einkaufen
- Reinigung des unmittelbaren Lebensbereiches im Zusammenhang mit der pflegerischen Versorgung
Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung
Die Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung (Krankenversicherung) umfasst:
- Verbandswechsel
- Katheterversorgung
- Injektionen
- Medikamentenabgabe
- Dekubitusversorgung
- Anlegen der Kompressionsstrümpfe bzw. Verbände
- Einreiben mit ärztlich verordneten Salben
- Blutdruck- und Blutzuckermessung.