SIMBA: BETREUTES WOHNEN ZU HAUSE

Auch im Pflegefall in den eigenen vier Wänden leben

SIMBA: Hausnotruf

Das Leben in den eigenen vier Wänden ist für viele ältere Menschen eines der wichtigsten Bedürfnisse. Allerdings wird dies im Alter oftmals zunehmend beschwerlicher und oft sind Senioren auf Hilfe durch Nachbarn oder Freunde oder den Ehepartner angewiesen. Aber was tun, wenn Nachbarn, Familie und Freunde keine Zeit haben oder der Ehepartner eine Zeitlang ausfällt?

Hier setzt SIMBA an: Mit einer Art „Wellness-Paket“ geht das Angebot auf die persönlichen Wünsche der Klienten ein. Das gut ausgebaute Netzwerk bietet Beratung aus einer Hand durch einen persönlichen Ansprechpartner beim Sozialdienst und stellt mit ehrenamtlichen Mitarbeitern viele einfache Dienstleistungen wie zum Beispiel Hausbesuche und Begleitdienste zur Verfügung.

Darüber hinaus sorgen regelmäßige Veranstaltungen dafür, Kontakt mit anderen Senioren aus Germering zu bekommen, die vielleicht in einer ähnlichen Situation sind. So gibt es z.B. gemeinsam mit der Ressortleitung 1 x im Monat einen Kaffeenachmittag, 1 x pro Monat ein gemeinsames Mittagessen sowie Angebote für Ausflüge und Führungen.

Zwei Vertragsformen – der Betreuungsvertrag mit seinem umfangreichen Leistungsspektrum und die Optionsvereinbarung, die vor allem der Vorsorge dient – regeln vertraglich die Leistungen bei SIMBA.

SOZIALDIENST GERMERING E.V.

SIMBA
PLANEGGER STR. 9/III
82110 GERMERING

LEITUNG: ANNETTE ZAUS

TEL: 089  84 00 57 17
E-MAIL: SIMBA@SOZIALDIENST-GERMERING.DE

BÜROZEITEN:
MO 14 – 16 UHR (Zimmer 304)
DI – DO 9 – 12 UHR (Zimmer 304)
FR 9 – 12 UHR (nur tel. erreichbar)

Optionsvereinbarung

Die Optionsvereinbarung ist für Personen geeignet, die noch keinen akuten Pflegebedarf haben, aber die Beratungsleistungen und das Veranstaltungsangebot in Anspruch nehmen möchten. Eine monatliche Pauschale sichert die Leistungserbringung.

Betreuungsvertrag

Mit dem Betreuungsvertrag wird ein Paket von Grundleistungen gebucht. Die vertragliche Festlegung gewährleistet, dass sich SIMBA-Mitarbeiter um die Leistungserbringung kümmern.

Für die Grundleistungen des Betreuungsvertrags wird eine monatliche Pauschale erhoben, die sich nach der Anzahl der Personen und dem Grad der Pflegebedürftigkeit richtet.

Zu den Grundleistungen gehören u.a.

  • Wöchentliche persönliche Besuche
  • Hausnotruf
  • Organisation regelmäßiger Treffen
  • Soziale Beratung und Betreuung
  • Organisation notwendiger Hilfen, z.B. nach Krankenhausaufenthalt
  • Organisation oder Vermittlung von Dienstleistungen
  • Beratung von Angehörigen

 

Über die Grundleistungen des Betreuungsvertrages hinaus können gegen eine gesonderte Vergütung diverse zusätzliche Dienstleistungen, die sog. Wahlleistungen, in Anspruch genommen werden, z.B.

  • zusätzliche Besuchsdienste
  • Begleitdienste und Besorgungsfahrten
  • handwerkliche Hilfen für Haus und Garten
  • Büroarbeiten und Behörden-angelegenheiten

Die Wahlleistungen werden nach dem gültigen Gebührenkatalog zusätzlich zur Betreuungspauschale berechnet.

Mehr Informationen und eine ausführliche Beratung erfolgen telefonisch oder persönlich über das SIMBA-Büro.

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